- SWIFT
- Abk. für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication. Von Finanzinstituten getragene Gesellschaft (in der Rechtsform einer Genossenschaft nach belgischem Recht; Sitz in La Hulpe bei Brüssel) zur Betreibung eines internationalen EDV-Verbundnetzes für einen belegfreien Datenaustausch zwischen Kreditinstituten. Im SWIFT-Verfahren können Nachrichten zur Durchführung von Zahlungen beleglos zwischen den angeschlossenen Kreditinstituten übermittelt werden, so z.B. zur Ausführung von Zahlungsaufträgen. Neben den Transaktionen des Zahlungsverkehrs können über SWIFT auch Dokumentengeschäfte sowie Devisengeschäfte und Wertpapierhandelsgeschäfte abgewickelt werden. Dem SWIFT-System angeschlossene Finanzinstitute haben eine eigene SWIFT-Adresse (BIC). Sie besteht aus dem Bank-Code, dem Länder-Code sowie dem Bereichs-Code (Anschlussort). Daneben gibt es auch noch einen Niederlassungs-Code. Die SWIFT-Adresse dient der richtigen Steuerung der Nachrichten. Das SWIFT-System stützt sich auf internationale Rechenzentren und regionale Konzentratoren in den Mitgliedsländern. Zur Vermeidung von Missverständnissen und Auslegungsschwierigkeiten sind Adressen, Währungsbezeichnungen und Nachrichtentexte einer Normung unterworfen (international verständliche SWIFT-Standards). Um Sicherheit vor Fälschung und Verlust zu haben, können Eingabe und Erhalt einer Nachricht genau dokumentiert werden. Die Lückenlosigkeit und die Formgerechtigkeit eines Auftrags wird beim empfangenden Kreditinstitut automatisch anhand von Prüfnummern kontrolliert.- Vgl. auch ⇡ Bankleitzahl.- Weitere Informationen unter www.swift.com.
Lexikon der Economics. 2013.